§ 14 Abs 2 FrG 1997 (Niederlassungsbewilligung; Inlandsantragsstellung; türkischer Staatsangehöriger; Aufenthaltsrecht nach Art 6 ARB, keines; Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen; Voraussetzungen)
VwGH 30.11.2004, 2004/18/0358
1. Zunächst ist - im Hinblick auf das hg Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, das ua die Anwendbarkeit der Rechtsschutzgarantien der Art 8 und 9 der RL 64/221/EWG auf nach Art 6 oder Art 7 des Beschlusses Nr 1/80 des durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei errichteten Assoziationsrates vom 19. 9. 1980 (ARB) berechtigte türkische Staatsangehörige zum Inhalt hat - die Frage zu prüfen, ob der Bf die Rechtsstellung nach dem sachverhaltsbezogen allein in Frage kommenden Art 6 ARB erworben hat.