§ 6 Abs 1 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet, keine Behauptung einer im Herkunftsstaat drohenden Verfolgung im Sinne der Flüchtlingskonvention, Ausgehen von Angaben der Asylwerber, Offensichtlichkeitskalkül, keines, Berufungsbehauptung von Schwierigkeiten wegen Waffenhandels des Sohnes; Armenien)
VwGH 04.11.2004, 2003/20/0260