§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Amnestiegesetz, Ermittlungen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes durch Behörde des Herkunftsstaates, Mazedonien)
Art 1 Abschn C Z 5 FlKonv (Wegfall der Flüchtlingseigenschaft, geänderte Umstände im Heimatstaat, Unterschutzstellung unter Heimatstaat kann nicht mehr abgelehnt werden; Amnestie ehemals Verfolgter)