§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; keine, Bestrafung wegen Wehrdienstverweigerung ohne Benachteilung in Zusammenhang mit Konventionsgründen)
§ 8 AsylG 1997 (Non Refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG ; mögliche Verletzung durch schlechte Haftbedingungen, Begründungspflicht)