§ 6 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offenkundig unbegründet; Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit im Entscheidungszeitpunkt, ggf Subsumtion unter andere Z des § 6 durch Berufungsbehörde)
§ 32 AsylG 1997 (abgekürztes Berufungsverfahren unter anderem gegen Bescheide nach § 6 )