§ 40 Abs 2, 3 BDG 1979 (schlichte oder qualifizierte Verwendungsänderung, Anordnung mit Dienstauftrag, Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides)
BerK 17.08.2005, GZ 100/11-BK/05
Nach stRsp beider Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts besteht dann, wenn eine Verwendungsänderung durch Weisung angeordnet wurde und der betroffene Beamte der Auffassung ist, dass diese Verwendungsänderung einer Versetzung gleichzuhalten ist und daher mit Bescheid zu verfügen gewesen wäre, die Möglichkeit, bei der zuständigen DBeh die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Frage, ob eine qualifizierte oder lediglich eine schlichte Verwendungsänderung vorliegt, zu beantragen (BerK 30.10.2001, GZ 187/8-BK/01 mwH).