§ 40 Abs 1 BDG 1979 (Abberufung von bisheriger Verwendung, Zuweisung einer neuen Verwendung binnen zwei Monaten)
Seite 164
§ 40 Abs 2 Z 1 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, niedriger bewerteter Arbeitsplatz)
§ 40 Abs 1 BDG 1979 (Abberufung von bisheriger Verwendung, Zuweisung einer neuen Verwendung binnen zwei Monaten)
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§ 40 Abs 2 Z 1 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, niedriger bewerteter Arbeitsplatz)