§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (neue Organisationsstruktur, Finanzreform; erst wesentlich danach erfolgte Abberufung unter Bezug auf Organisationsänderung)
§ 40 Abs 2 Z 1 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung als Teamexpertin spezial, Betrauung mit niedriger bewertetem Arbeitsplatz; keine nachvollziehbare Begründung)