Art 139 Abs 1 B-VG (Verordnungsprüfung; Prüfung eines Flächenwidmungsplan und eines darauf aufbauenden Bebauungsplanes; Aufhebung des Flächenwidmungsplanes; Aufhebung auch des Bebauungsplanes ungeachtet gesetzlicher Bestimmung, der zu Folge der Bebauungsplan mit Aufhebung des Flächenwidmungsplan außer Kraft tritt)