Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfung, Prüfungsumfang; Regelung für Entschädigung für Eigentumsbeschränkung und Grundeinlösung; Bestimmung des Umfangs der Aufhebung aus Anlass eines Beschwerdefall betreffen Eigentumsbeschränkung, Norm auf beide Fälle bezogen, Erweiterung des Anwendungsbereiches einer sukzessiven Zuständigkeit)