Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; Anlassfall und dem Anlassfall gleich zu haltende Fälle; Präjudizialität; Anwendung einer novellierten Fassung der geprüften Norm, obwohl die in Prüfung gezogene Fassung anwendbar wäre; Anlassfall gleichzuhalten)
VfGH 24.06.2005, B 1388/03