§ 13 Abs 9 ORF-G (Werbung im ORF; keine Bewerbung von Hörfunkprogrammen des ORF in Fernsehprogrammen, keine Bewerbung von Fernsehprogrammen in Hörfunkprogramm, die über Hinweis auf einzelne Sendungsinhalte hinausgeht; Lob für Fernsehsendung im Ö3-Wecker)
Art 10 Abs 1 MRK (Freiheit der Meinungsäußerung; keine verfassungswidrige Einschränkung durch Anwendung einer Werbeverbotsregelung des ORF-Gesetzes)