§ 2 Abs 1 TGVG 1996 (Begriffsbestimmung; durch die bloße Aussetzung der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung eines zuvor in diesem Sinn genutzten Grundstücks verliert dieses nicht die Eignung als land- oder forstwirtschaftliches Grundstück)
§ 6 Abs 1 TGVG 1996 (Rechtserwerb von Almgrundstücken widerspricht der Schaffung oder Erhaltung eines wirtschaftlich