§ 2 Abs 1 TGVG 1996 (land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke; Begriff; land- oder forstwirtschaftliche Nutzung liegt nicht vor, wenn Waldflächen durch Wildwuchs entstanden ist; Entnahme einzelner Bäume ändert daran nichts)
VfGH 07.06.2005, B 692/04