Verletzung, Bescheid
VfGH 16.10.2004, B 611/04
Gleichheitswidrige Auslegung der Außerkrafttretens-Bestimmung des § 24 Abs 3 Bundesbediensteten-SozialplanG, eine Entscheidung über einen Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gem § 22g leg cit könne nur bis zum Ablauf des 31. 12. 2003 getroffen werden