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VfGH 16. 10. 2004, B 611/04 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2006/233ZfV 2006, 134 Heft 1 v. 1.3.2006

Verletzung, Bescheid

VfGH 16.10.2004, B 611/04

Gleichheitswidrige Auslegung der Außerkrafttretens-Bestimmung des § 24 Abs 3 Bundesbediensteten-SozialplanG, eine Entscheidung über einen Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gem § 22g leg cit könne nur bis zum Ablauf des 31. 12. 2003 getroffen werden

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