§ 40 BDG (Verwendungsänderung, qualifizierte; Unteroffizier, Organisationsänderung)
VfGH 03.03.2005, B 1178/04
Die Annahme der Berufungskommission, dass aufgrund der Organisationsänderung in der Dienststelle des Bf an der qualifizierten Änderung seiner Verwendung ein wichtiges dienstliches Interesse bestanden habe, kann zumindest nicht als willkürlich bezeichnet werden. Der Bf bringt auch keine substantiierten Behauptungen vor, dass die Organisationsänderung aus unsachlichen Gründen vorgenommen worden wäre, etwa um ihn in seiner dienstrechtlichen Position zu schädigen (VfSlg 15.070/1998 mwN, VfGH 25.02.2003, B 944/02). Abweisung.