§ 10 Abs 2 Betriebliches MitarbeitervorsorgeG (Auswahl einer Mitarbeitervorsorgekasse in Betrieben ohne Betriebsrat, Beiziehung einer freiwilligen Interessenvertretung) AKG: § 4 (Arbeiterkammern, Aufgaben)
Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine)