§ 22 NÖ ROG 1976 (Flächenwidmungsplan, Änderung, Gründe; Ziel der Verringerung des Baulandüberhanges; Rückwidmung eines Grundstücks in Grünland, gleichzeitig Neuausweisung von Bauland; keine Auswahl nach sachlichen Kriterien; Umverteilung der Baulandreserven, kein Nachweis eines Konzeptes)
VfGH 16.03.2005, V 2/05