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VwGH 22. 6. 2006, 2003/06/0154 und 0155 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2006/18ZfV 2006, 38 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 20 Abs 1 lit a Tir BauO 2001 (Bewilligungspflicht; Neubau, Zubau, Umbau von Gebäuden; Schaukel und Trampolin sind keine Gebäude)

§ 20 Abs 1 lit e Tir BauO 2001 (Bewilligungspflicht; Errichtung und Änderung von sonstigen baulichen Anlagen)

§ 55 Abs 1 lit a Tir BauO 2001 (Verwaltungsübertretung; Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauwerks ohne Baubewilligung oder eines anzeigepflichtigen Bauwerks ohne Anzeige)

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