§ 26 Abs 1 Tir BauO 2001 (Baubewilligung, Versagung wegen Widerspruchs zu Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan; Widerspruch zu örtlichem Raumordnungskonzept kein Versagungsgrund; keine unmittelbare Betroffenheit durch das Raumordnungskonzept im Sinn des Art 139 B-VG, kein Individualantrag)
§ 29 Tir ROG 2001 (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan)