§ 22 Abs 1 Z 2 NÖ ROG (Flächenwidmungsplan, Änderung, Voraussetzungen; wesentliche Änderung der Grundlagen; keine Untersuchung durch die Gd; Umwidmung von Bauland Wohngebiet in Grünland-Sportstätte, Spielplatz; Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen nach Spielplatzgesetz keine ausreichende Begründung, wenn die gesetzlichen Mindesterfordernisse des vor der Erlassung des Flächenwidmungsplan in Kraft getretenen Gesetzes ohnehin erfüllt; überdies keine Abwägung der öffentlichen Interessen mit dem Interesse des Eigentümers an der Aufrechterhaltung der Baulandwidmung)