§ 108 Abs 4 lit a Tir ROG 1997 (Flächenwidmungsplan, Änderung, wichtiger Grund; Änderung des Flächenwidmungsplanes zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein bereits errichtetes Gebäude)
§ 108 Abs 4 lit a Tir ROG 1997 (Flächenwidmungsplan, Änderung, wichtiger Grund; Änderung des Flächenwidmungsplanes zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein bereits errichtetes Gebäude)