§ 60 Abs 1 lit a Wr BauO (Baubewilligung; Neubau, Zubau, Umbau; Begriffe Neubau, Gebäude, Raum; Raum, wenn eine Fläche zumindest zur Hälfte ihres Umfanges von Wänden umschlossen und von Decke abgeschlossen; auch mit Erde verfüllter Raum bleibt ein Raum; unter einer Garage liegender Gebäudeteil, über Gelände ragend, mit Erde verfüllt)