§ 70a Abs 1 und 6 Wr BauO (vereinfachtes Bauverfahren, Vorliegen aller Voraussetzungen; Zulässigkeit des Beginns mit dem Bau, wenn Unterlagen vollständig und keine Untersagung erfolgte)
§ 70a Abs 1 und 6 Wr BauO (vereinfachtes Bauverfahren, Vorliegen aller Voraussetzungen; Zulässigkeit des Beginns mit dem Bau, wenn Unterlagen vollständig und keine Untersagung erfolgte)