§ 68 Abs 1 AVG (Abänderung und Behebung von B von Amts wegen, „entschiedene Sache“; Gegenstand des Asylverfahrens, Rechtskraftwirkung, keine Begrenzung durch den Herkunftsstaat; Änderung des Vorbringens hins des Herkunftsstaates)
§ 8 AsylG 1997 (Refoulement-Prüfung; erst nach Rechtskraft des Asylabspruches entstehendes Abschiebungshindernis, Zuständigkeit der Fremdenbehörden)