§ 46 AVG (Beweismittel, gleichzeitige Einvernahme aller am Verfahren als Betroffene beteiligten Personen, nicht grundsätzlich bedenkliche)
§ 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmer, persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit, Beurteilung nach dem Gesamtbild nach den tatsächlichen Gegebenheiten; Vorrang der tatsächlichen vor den nur am Papier bestehenden Verhältnissen)