§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung, Verschulden, eigenes; Versehen des Boten; Pflicht, dafür Vorsorge zu treffen, dass die mit Postvollmacht ausgestattete Ehegattin die übernommene Post rechtzeitig vorlegt)
§ 13 Abs 2 ZustellG (Zustellung an Person mit Postvollmacht; erfolgte Zustellung schließt Regeln über Ersatzzustellung aus)