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VwGH 19. 10. 2004, 2004/21/0241 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/151ZfV 2006, 105 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Partei muss Verhalten eines Rechtsvertreters gegen sich gelten lassen; anwaltliche Sorgfaltspflicht umfasst auch Überwachung des Umstandes, ob Schriftstücke in gesetzmäßiger Anzahl und Form versandbereit sind)

VwGH 19.10.2004, 2004/21/0241

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