§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Partei muss Verhalten eines Rechtsvertreters gegen sich gelten lassen; anwaltliche Sorgfaltspflicht umfasst auch Überwachung des Umstandes, ob Schriftstücke in gesetzmäßiger Anzahl und Form versandbereit sind)
VwGH 19.10.2004, 2004/21/0241