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VwGH 20. 7. 2004, 2001/05/1126 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2006/14ZfV 2006, 36 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 58 Abs 2 Wr BauO (Abteilungsbewilligung, unentgeltliche Abtretung von Grundflächen zu Verkehrsflächen; Änderung des Bebauungsplanes; Anspruch auf Entschädigung für Mehrleistung, weil abgetretene Fläche größer, als sie sein müsste; Flächen, die nach der neuen Baulinie als Baugrund einbezogen werden müssen, sind unentgeltlich und geräumt zurückzustellen; Anspruch des Eigentümers jenes Bauplatzes, von dem das Grundstück seinerzeit abgetrennt wurde)

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