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VwGH 18. 5. 2004, 2003/05/0105 (VERANSTALTUNGSWESEN)

JudikaturVERANSTALTUNGSWESENZfV 2006/135ZfV 2006, 101 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 2 Abs 1 Tir VeranstaltungsG (anmeldepflichtige Veranstaltungen; Schaumparty; Durchführung in Gastgewerbebetrieb ändert nichts an Anwendbarkeit des Veranstaltungsgesetz)

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