§ 3 Abs 1 UVP-G 2000 (Vorhaben, die im Anhang I angeführt sind, sowie Änderungen dieser Vorhaben sind einer UVP zu unterziehen)
§ 3 Abs 1 UVP-G 2000 (Vorhaben, die im Anhang I angeführt sind, sowie Änderungen dieser Vorhaben sind einer UVP zu unterziehen)