§ 114 ASVG (Vorenthaltung von einbehaltenen Dienstnehmerbeiträgen durch den Dienstgeber; Vorsatz, erforderlicher, auszuschließen nur, wenn zum Zeitpunkt der Lohnauszahlung mit Sicherheit feststeht, dass die für die Beitragszahlung erforderlichen Mittel innerhalb der Zahlungsfrist eingehen)
VwGH 04.08.2004, 2004/08/0063