§ 33 Abs 3 AlVG (Notlage; Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse, unmögliche)
§ 36 Abs 2 AlVG (Beurteilung der Notlage; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehe- oder Lebenspartners)
§ 36a Abs 2 AlVG (Feststellung des Einkommens; unter Heranziehung des Einkommenssteuergesetzes zu ermittelnd)