§ 12 Abs 3 lit f AlVG (Arbeitslosigkeit; ordentlicher Hörer einer Hochschule; Doktoratstudium, die Arbeitslosigkeit ausschließendes)
§ 12 Abs 4 AlVG (Parallelfrist von Studium und Dienstverhältnis; Berücksichtigung ausländischer Beschäftigung, Erfordernis einer zumindest eintägigen Beschäftigung in Österreich)