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VwGH 4. 8. 2004, 2001/08/0160 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2006/112ZfV 2006, 87 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 44 Abs 1 ASVG (Allgemeine Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte; Entgelt)

§ 49 Abs 1 ASVG (Entgeltsbegriff, Anspruchslohn)

§ 49 Abs 6 ASVG (Entgelt; Bindungswirkung von rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte, in denen Entgeltsansprüche festegestellt werden, für Versicherungsträger und Verwaltungsbehörden; Durchbrechung der Rechtskraft bereits ergangener Beitragsbescheide; Ausnahme der Bindungswirkung bei Entscheidung ohne streitiges Verfahren; Nachholung der inhaltlichen oder rechtlichen Prüfung als Normzweck; Versäumungsurteil, als Grundlage herangezogenes, unbedenklich)

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