§ 44 Abs 1 ASVG (Allgemeine Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte; Entgelt)
§ 49 Abs 1 ASVG (Entgeltsbegriff, Anspruchslohn)
§ 49 Abs 6 ASVG (Entgelt; Bindungswirkung von rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte, in denen Entgeltsansprüche festegestellt werden, für Versicherungsträger und Verwaltungsbehörden; Durchbrechung der Rechtskraft bereits ergangener Beitragsbescheide; Ausnahme der Bindungswirkung bei Entscheidung ohne streitiges Verfahren; Nachholung der inhaltlichen oder rechtlichen Prüfung als Normzweck; Versäumungsurteil, als Grundlage herangezogenes, unbedenklich)