§ 35 Abs 1 AlVG (Dienstgeber, durch die Betriebsführung im Außenverhältnis berechtigter oder verpflichteter; Haushälterin in gemeinsamer Ehewohnung; gemeinsamer Haushalt, zumindest auch auf Rechnung des Ehemanns geführter; Anstellung durch Ehefrau als Mittelsperson, im eigenen Namen auftretende, die Dienstgebereigenschaft des Ehemannes nicht ausschließende)
VwGH 21.04.2001, 2001/08/0130