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VwGH 22. 9. 2004, 2001/08/0128 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2006/110ZfV 2006, 86 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 25a Abs 7 BUAG (Haftung der Vertreter juristischer Personen oder Personenhandelsgesellschaften; Haftung bei Uneinbringlichkeit von Zuschlägen durch schuldhafte Verletzung von auferlegten Pflichten; Uneinbringlichkeit der Forderung beim Primärschuldner als Haftungsvoraussetzung, nicht geprüfte; eröffneter Konkurs, für die Annahme der Uneinbringlichkeit nicht ausreichender)

VwGH 22.09.2004, 2001/08/0128

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