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VwGH 26. 5. 2004, 2001/08/0127 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2006/109ZfV 2006, 85 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 25a Abs 7 BUAG (Haftung der zur Vertretung von juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften berufenen Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht; objektive gänzliche oder zumindest teilweise Uneinbringlichkeit der Zuschläge beim Primärschuldner, vorliegende; Zahlung von Zuschlägen, zu den Pflichten des Vertreters gehörende; Geschäftsführer, mangelnde deutsche Sprachkenntnisse, die Haftung nicht ausschließend; erforderliche Rechtskenntnis, zumutbare)

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