§ 12 Abs 6 AlVG (Arbeitslosigkeit, nicht vorliegende; mehrere gemeinsam die Geringfügigkeitsgrenze überschreitende Beschäftigungsverhältnisse)
§ 25 Abs 1 AlVG (Arbeitslosengeld; Ersatz des unberechtigt Empfangenen; Verschweigung von maßgeblichen Tatsachen; Nichtangabe einer geringfügigen Beschäftigung, Unerheblichkeit der Gründe für das Unterbleiben der Meldung)