§ 49 Abs 1 ASVG (Entgelt; Geldbezug; Überstundenentgelt, Überstundenpauschale, jährliche Abrechung der über die Pauschale geleisteten Überstunden, den Beitragszeiträumen zuordenbar, keine Sonderzahlung darstellend; Auszahlung von Gleitzeitguthaben, beitragsrechtliche Zuordnung zum Zeitraum der Abgeltung)