§ 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmer, persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit, Beurteilung nach dem Gesamtbild nach den tatsächlichen Gegebenheiten; Vorrang der tatsächlichen vor den nur am Papier bestehenden Verhältnissen)
§ 5 Abs 2 lit a ASVG (Vollversicherung, Ausnahmen; Geringfügige Beschäftigung, nicht vorliegende)