§ 20 Abs 2, 13 und 14 PVG, § 10 Abs 6 PV-WO
Personalvertretung 13.06.2005, A 3-PVAK/05-5
Entscheidungen des DWA über die Wählerliste und über die Zulassung der Wahlvorschläge sind Entscheidungen im Rahmen des Wahlverfahrens. Die Überprüfung von im Wahlverfahren von PVOrg gefassten Beschlüssen, deren Rechtswidrigkeit das Wahlergebnis beeinflussen könnte, obliegt dem ZWA (A 46-PVAK/99).