vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personalvertretung 23. 2. 2004, A 24-PVAK/03-10

JudikaturZfV 2005/1607ZfV 2005, 934 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 41 Abs 5, 8 und 9 PVG

Personalvertretung 23.02.2004, A 24-PVAK/03-10

Hat der ZA erst nach Ablauf der 6-wöchigen Frist gemäß § 41 Abs 8 PVG um Stellungnahme zu einer von der PVAK gemäß § 41 Abs 4 PVG festgestellten Gesetzwidrigkeit ersucht, besteht keine Verpflichtung des Bundesministers zur Stellungnahme. Damit fehlt auch die Voraussetzung zur Erstattung einer Disziplinaranzeige gegen den für die von der PVAK festgestellte Gesetzwidrigkeit verantwortlichen Beamten durch den ZA. Bemühungen des ZA zu einer konsensualen Lösung unterbrechen den Fristenlauf nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!