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VwGH 23. 9. 2004, 2003/07/0098, 0099 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2005/1604ZfV 2005, 935 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 34 Abs 1 WRG 1959 (Schutz von Wasserversorgungsanlagen; Bestimmung von Wasserschutzgebieten; Änderung solcher ist zulässig, wenn der Schutz der Wasserversorgung dies gestattet oder erfordert; Grundsatz der Eingriffsminimierung immanent; gänzlicher Widerruf, wenn öffentliches Interesse zur Gänze wegfällt; WRG 1959 kennt kein Recht des Betroffenen auf Aufrechterhaltung eines Eigentumseingriffes und damit eines Entschädigungsanspruches)

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