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VwGH 23. 9. 2004, 2001/07/0150 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2005/1603ZfV 2005, 934 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 83 Abs 1 lit a WRG 1959 (Auflösung einer Genossenschaft; Genossenschaftsversammlung muss Auflösung mit der für die Satzungsänderung erforderlichen Mehrheit beschließen)

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