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VwGH 4. 8. 2004, 2002/08/0074 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/1595ZfV 2005, 932 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 69 Abs 1 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens; Sachverständigengutachten, geändertes Befundergebnis aufgrund später festgestellter oder zur Kenntnis gekommenen Tatsachen, als Wiederaufnahmegrund geeignetes; kein Wiederaufnahmegrund bei bloßer Änderung der Schlussfolgerungen)

VwGH 04.08.2004, 2002/08/0074

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