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VwGH 7. 9. 2004, 2004/05/0124 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2005/1587ZfV 2005, 930 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 1 Abs 2 VStG (Strafe; nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht, sofern nicht das zur Zeit der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheids geltende Recht günstiger; Änderung der Rechtslage während des Verfahrens; Erhöhung der Geldstrafe, Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafe; Anwendung der jeweils milderen Bestimmung; Nutzung öffentlichen Grunds ohne Gebrauchserlaubnis)

VwGH 07.09.2004, 2004/05/0124

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