§ 5 Abs 1 VStG (Schuld; Verletzung von Arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften; Ausreichendes Kontrollsystem, keines; eigenmächtiges Verhalten eines Arbeitnehmers)
VwGH 10.09.2004, 2004/02/0269
Arbeitsplatz vorhanden war. Das Kontrollsystem der Bf hat sich daher als unzureichend erwiesen. Abweisung.