§ 5 Abs 2 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkotest, Verweigerung; Verdacht des Lenkens in alkoholbeeinträchtigtem Zustand ausreichend; zulässige Verweigerung mit Hinweis auf Nachtrunk, keine; Beurteilung des Ergebnisses durch geschultes Organ der Straßenaufsicht ausreichend)
VwGH 10.09.2004, 2004/02/0276